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     hinweis
               Bei Bestellung von Gas- und Schreckschusswaffen unbedingt beachten!
                             Umgang mit Gas- und Signalwaffen ab dem 01. April 2003
1. Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen Der Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen, die der zugelasse-
nen Bauart nach § 8 Beschussgesetz entsprechen und ein PTB-Zulassungszeichen tragen, und der dazugehörigen Munition ist
weiterhin erlaubnisfrei ab 18 Jahren.
2. Führen von Gas- und Signalwaffen Nur wer die tatsächliche Gewalt über Gas- und Signalwaffen außerhalb der eigenen
Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausüben will (führen), bedarf einer behördlichen Erlaubnis
– kleiner Waffenschein – (§10 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 WaffG-neu).
Der kleine Waffenschein wird auf Antrag von der örtlich zuständigen Waffenbehörde erteilt, wenn der Antragsteller zuverlässig ist
und die persönliche Eignung besitzt.
Wer mit Gas- und Signalwaffen nur in seiner Wohnung, Geschäftsräumen oder des eigenen befriedeten Besitztums umgehen will,
braucht keine Erlaubnis.
3. SchieSSen mit Gas- und Signalwaffen Jedes Schießen außerhalb von Schießständen ist erlaubnispflichtig.
Ausnahmen:
a) Notwehr, Notstand
b) mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen
c) m it Schusswaffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann
  (1) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen,
  (2) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben
d) im befriedeten Besitztum – durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Genehmigung - mit Schusswaffen, aus denen
   nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
e) m it Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei
  Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.
                               WIDERRUFSBELEHRUNG
Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen
Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von
Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genom-
men haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Kieferle GmbH, Kronenstraße 12, 78244 Gottmadingen,
Tel.: +49(0)7734/97203, Fax: +49(0)7734/97205, E-Mail:info@kieferle.com) mittels einer eindeutigen Erklärung
(z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu wider-
rufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht
vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor
Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen,
die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten,
die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste
Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag
zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen
Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in
keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den
Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt
ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an
dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben.
Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen
zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit
ihnen zurückzuführen ist.
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